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63_1963 AT

63. Entschließung des Bundespräsidenten: Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 63. Entschließung des Bundespräsidenten: Übertragung der sachlichen Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Auf Grund des Artikels 77 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929

und in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes vom 22. Juli 1959, BGBl. Nr. 171, übertrage

ich dem Vizekanzler DDr. Bruno Pittermann die sachliche Leitung der gemäß den §§ 1, 4,

6, 7 Abs. 1, 8 und 10 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 22. Juli 1959, BGBl. Nr. 173, mit dem der

Wirkungsbereich der Bundesregierung und der Bundesministerien hinsichtlich verstaatlichter Unternehmungen

neu bestimmt wird und sonstige organisatorische Maßnahmen im Bereich der Bundesverwaltung

getroffen werden, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzlers bzw. des Bundeskanzleramtes

gehörenden Angelegenheiten einschließlich der mit diesen Angelegenheiten verbundenen

Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation, und zwar unbeschadet des

Fortbestandes ihrer Zugehörigkeit zum Bundeskanzleramt.

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