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63_1949 AT

63. Verordnung: Vom Stadtbauamte des Magistrates St. Pölten verfaßte Teilungspläne.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 63. Verordnung: Vom Stadtbauamte des Magistrates St. Pölten verfaßte Teilungspläne.

Auf Grund des § 1, Abs. (2), des Liegenschaftsteilungsgesetzes,

B.G.Bl. Nr. 3/1930, wird verordnet

Die für Zwecke des eigenen Dienstbereiches

verfaßten Teilungspläne des Stadtbauamtes des

Magistrates St, Pölten werden bis auf weiteres

für geeignet erklärt, zur Grundlage grundbücherlicher

Teilungen zu dienen.

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