63_1949
AT
63. Verordnung: Vom Stadtbauamte des Magistrates St. Pölten verfaßte Teilungspläne.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 63. Verordnung: Vom Stadtbauamte des Magistrates St. Pölten verfaßte Teilungspläne.
1949_63_0 63. Verordnung: Vom Stadtbauamte des Magistrates St. Pölten verfaßte Teilungspläne.
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Auf Grund des § 1, Abs. (2), des Liegenschaftsteilungsgesetzes,
B.G.Bl. Nr. 3/1930, wird verordnet
Die für Zwecke des eigenen Dienstbereiches
verfaßten Teilungspläne des Stadtbauamtes des
Magistrates St, Pölten werden bis auf weiteres
für geeignet erklärt, zur Grundlage grundbücherlicher
Teilungen zu dienen.