639_1986
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639. Verordnung: Neuausschreibung von Dauerlohnsteuerkarten anläßlich der Personenstands- und Betriebsaufnahme 1987
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 639. Verordnung: Neuausschreibung von Dauerlohnsteuerkarten anläßlich der Personenstands- und Betriebsaufnahme 1987
1986_639_0 639. Verordnung: Neuausschreibung von Dauerlohnsteuerkarten anläßlich der Personenstands- und Betriebsaufnahme 1987
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Gemäß § 48 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes
1972, BGBl. Nr. 440, in der Fassung des Bundesgesetzes
vom 26. November 1980, BGBl.
Nr. 563, sind anläßlich der Personenstands- und
Betriebsaufnahme 1987 durch die Gemeinden die
Dauerlohnsteuerkarten mit Wirkung ab 1. Jänner
1988 neu auszuschreiben. Die bisher ausgeschriebenen
Dauerlohnsteuerkarten verlieren mit Ablauf
des Kalenderjahres 1987 ihre Wirksamkeit.