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639_1986 AT

639. Verordnung: Neuausschreibung von Dauerlohnsteuerkarten anläßlich der Personenstands- und Betriebsaufnahme 1987

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 639. Verordnung: Neuausschreibung von Dauerlohnsteuerkarten anläßlich der Personenstands- und Betriebsaufnahme 1987

Gemäß § 48 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes

1972, BGBl. Nr. 440, in der Fassung des Bundesgesetzes

vom 26. November 1980, BGBl.

Nr. 563, sind anläßlich der Personenstands- und

Betriebsaufnahme 1987 durch die Gemeinden die

Dauerlohnsteuerkarten mit Wirkung ab 1. Jänner

1988 neu auszuschreiben. Die bisher ausgeschriebenen

Dauerlohnsteuerkarten verlieren mit Ablauf

des Kalenderjahres 1987 ihre Wirksamkeit.

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