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638_1990 AT

638. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 638. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 377/1988 und BGBl.

Nr. 257/1989 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen, soweit es sich um

Waren der Anlage B 2 des Außenhandelsgesetzes

1984 handelt, auch im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten, BGBl. Nr. 630/1987,

über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung

von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter

Form, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl.

Nr. 546/1990, wird wie folgt geändert

Die Anlage 1 (Länderliste) wird wie folgt

geändert

Nach „Deutschland (Bundesrepublik)" entfällt

„Deutsche Demokratische Republik (ausgenommen

Waren der Kapitel 1 bis 24 sowie der Unternummern

3501 10 und 3502 10 A des Zolltarifs)".

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