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638_1986 AT

638. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 159 Salzachtal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Hallein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 638. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 159 Salzachtal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Hallein

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 159

Salzachtal Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde

Hallein wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 7,906 (Plan-km 17,668), überbrückt sodann die

Salzach, verläuft in der Folge am orographisch

rechten Salzachufer der Pernerinsel zur bestehenden

Stadtbrücke und bindet bei km 8,567 (Plankm

18,329) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Salz-

burger Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde

Hallein aufliegenden Planunterlagen (Plan

Nr. 1589 im Maßstab 1 :1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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