638. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 159 Salzachtal Straße im Bereich der Stadtgemeinde Hallein
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 159
Salzachtal Straße wird im Bereich der Stadtgemeinde
Hallein wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 7,906 (Plan-km 17,668), überbrückt sodann die
Salzach, verläuft in der Folge am orographisch
rechten Salzachufer der Pernerinsel zur bestehenden
Stadtbrücke und bindet bei km 8,567 (Plankm
18,329) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden
Straßentrasse aus den beim Bundesministerium
für Bauten und Technik, beim Amt der Salz-
burger Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde
Hallein aufliegenden Planunterlagen (Plan
Nr. 1589 im Maßstab 1 :1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.