Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
637_1986 AT

637. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der Stadtgemeinde Stockerau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 637. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der Stadtgemeinde Stockerau

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Die Zu- und Abfahrtsstraße der Anschlußstelle

Stockerau/Ost der A 22 Donauufer Autobahn zur

B3 Donau Straße wird von Zubringer-km 1,211

(Zufahrt DOKW Greifenstein) bis zur B 3 Donau

Straße als Bundesstraße aufgelassen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →