636_1978
AT
636. Verordnung: Festsetzung des Umrechnungskurses für die Zeit ab 1. Jänner 1979 hinsichtlich der in Zollausschlußgebieten erzielten Einkünfte
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 636. Verordnung: Festsetzung des Umrechnungskurses für die Zeit ab 1. Jänner 1979 hinsichtlich der in Zollausschlußgebieten erzielten Einkünfte
1978_636_0 636. Verordnung: Festsetzung des Umrechnungskurses für die Zeit ab 1. Jänner 1979 hinsichtlich der in Zollausschlußgebieten erzielten Einkünfte
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Gemäß § 33 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes
1972 in der Fassung der Einkommensteuergesetznovelle
1974, BGBl. Nr. 469/1974,
wird der Kurs für die Umrechnung von Einkünften,
die Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder
gewöhnlichem Aufenthalt in Zollausschlußgebieten
dort in Deutscher Mark erzielen, für die Zeit
ab 1. Jänner 1979 mit 6,70 S je 1,00 DM festgesetzt.