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636_1978 AT

636. Verordnung: Festsetzung des Umrechnungskurses für die Zeit ab 1. Jänner 1979 hinsichtlich der in Zollausschlußgebieten erzielten Einkünfte

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 636. Verordnung: Festsetzung des Umrechnungskurses für die Zeit ab 1. Jänner 1979 hinsichtlich der in Zollausschlußgebieten erzielten Einkünfte

Gemäß § 33 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes

1972 in der Fassung der Einkommensteuergesetznovelle

1974, BGBl. Nr. 469/1974,

wird der Kurs für die Umrechnung von Einkünften,

die Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder

gewöhnlichem Aufenthalt in Zollausschlußgebieten

dort in Deutscher Mark erzielen, für die Zeit

ab 1. Jänner 1979 mit 6,70 S je 1,00 DM festgesetzt.

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