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635_2003 AT

635. Verordnung: Änderung der Pauschalierungsverordnung betreffend Handelsvertreter

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 635. Verordnung: Änderung der Pauschalierungsverordnung betreffend Handelsvertreter

Die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben

und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern, BGBl. II Nr. 95/2000, in der Fassung BGBl. II

Nr. 416/2001 wird wie folgt geändert

1. § 3 entfällt.

2. In § 4 wird folgender Absatz 3 angefügt

„(3) § 3 in der Fassung vor BGBl. II Nr. 635/2003 ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr

2002 anzuwenden.“

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