635_1988
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635. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 635. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
1988_635_0 635. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates sind die im Anhang zum Europäischen
Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates
(BGBl. Nr. 175/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 574/1986) kundgemachten
Listen Portugals (BGBl. Nr. 354/1984) und Belgiens (letzte Änderung BGBl. Nr. 334/1972) wie folgt
ergänzt worden
PORTUGAL
(Übersetzung)
Familienstammbuch
wenn es von Minderjährigen verwendet
wird.
BELGIEN
(Übersetzung)
Vorläufiger Personalausweis.
Von den vertragschließenden Parteien des Abkommens sind keine Einwendungen gegen die Ergänzungen
der Listen erhoben worden; sie sind daher gemäß Art. 11 des Abkommens mit 16. November 1986
bzw. 25. Juli 1988 in Kraft getreten.