Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
635_1988 AT

635. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 635. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates sind die im Anhang zum Europäischen

Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

(BGBl. Nr. 175/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 574/1986) kundgemachten

Listen Portugals (BGBl. Nr. 354/1984) und Belgiens (letzte Änderung BGBl. Nr. 334/1972) wie folgt

ergänzt worden

PORTUGAL

(Übersetzung)

Familienstammbuch

wenn es von Minderjährigen verwendet

wird.

BELGIEN

(Übersetzung)

Vorläufiger Personalausweis.

Von den vertragschließenden Parteien des Abkommens sind keine Einwendungen gegen die Ergänzungen

der Listen erhoben worden; sie sind daher gemäß Art. 11 des Abkommens mit 16. November 1986

bzw. 25. Juli 1988 in Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →