Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
635_1983 AT

635. Verordnung: Bürgschaftsurkunden im gemeinschaftlichen Versandverfahren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 635. Verordnung: Bürgschaftsurkunden im gemeinschaftlichen Versandverfahren

Auf Grund des § 4 Abs. 5 des Versandverfahren-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 600/1973, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 322/

1977, 257/1980 und 550/1982 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Justiz verordnet

§ 1. Bürgschaftsurkunden betreffend die Gesamtbürgschaft

für mehrere gemeinschaftliche Versandverfahren

haben dem als Muster I, Bürgschaftsurkunden

betreffend Bürgschaft für ein einzelnes

gemeinschaftliches Versandverfahren dem als

Muster II und Bürgschaftsurkunden im Rahmen

des Systems der Pauschalbürgschaft dem als

Muster III angeschlossenen Vordruckmuster zu

entsprechen.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner

1984 in Kraft.

(2) Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen vom 14. Dezember 1973, BGBl. Nr. 640,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 264/

1980 und 606/1982 zur Festlegung der Muster von

Bürgschaftsurkunden im gemeinschaftlichen Versandverfahren

tritt mit 1. Jänner 1984 außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →