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634_1996 AT

634. Kundmachung: Widerruf von zwei Vereinbarungen gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen und Gemischen von Gasen der Klasse 2, die nicht in Rn. 2201 des ADR aufgeführt sind

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 634. Kundmachung: Widerruf von zwei Vereinbarungen gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen und Gemischen von Gasen der Klasse 2, die nicht in Rn. 2201 des ADR aufgeführt sind

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Die Vereinbarungen gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen

und Gemischen von Gasen der Klasse 2, die nicht in Rn. 2201 des ADR aufgeführt sind (BGBl.

Nr. 48/1996 und BGBl. Nr. 49/1996) wurden auf Grund der mit 2. August 1996 in Kraft getretenen Vereinbarung

zwischen den für das ADR zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Belgien

und dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst der Republik Österreich nach Rn. 2010

und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Gasen der Klasse 2 Kundgemacht in BGBl. Nr. 525/1996 für obsolet erklärt und sind

demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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