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634_1991 AT

634. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich der Österreichischen Bundesbahnen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 634. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich der Österreichischen Bundesbahnen

Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1992 wird für Hilfs- und

angelernte Arbeiten und für Triebfahrzeugführer

im Gesamtbereich der Österreichischen Bundesbahnen

ein Kontingent in Höhe von insgesamt 1232

für die Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.

§ 2. (1) Das Kontingent gemäß § 1 wird unter

Festsetzung einer Bundesreserve auf die einzelnen

Verwendungsbereiche und die angeführten Bundesländer

wie folgt aufgeteilt

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1992.

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