634_1991
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634. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich der Österreichischen Bundesbahnen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 634. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich der Österreichischen Bundesbahnen
1991_634_0 634. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich der Österreichischen Bundesbahnen
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Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet
§ 1. Für das Kalenderjahr 1992 wird für Hilfs- und
angelernte Arbeiten und für Triebfahrzeugführer
im Gesamtbereich der Österreichischen Bundesbahnen
ein Kontingent in Höhe von insgesamt 1232
für die Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.
§ 2. (1) Das Kontingent gemäß § 1 wird unter
Festsetzung einer Bundesreserve auf die einzelnen
Verwendungsbereiche und die angeführten Bundesländer
wie folgt aufgeteilt
§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1992.