Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
633_1991 AT

633. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 633. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern

Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 450/1990,

wird verordnet

§ 1. Für die sich aus der Anlage ergebenden

fachlichen und örtlichen Bereiche werden Kontingente

für die Beschäftigung von Ausländern im

Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 AuslBG festgesetzt.

§ 2. Die Bundes- und Landesreserven werden

nach Bedarf durch den Bundesminister für Arbeit

und Soziales freigegeben.

§ 3. Die Laufzeit der Kontingente erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1992, sofern

hinsichtlich einzelner Kontingente in der Anlage in

Spalte 3 [Merkmal b)] nicht anderes bestimmt wird.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →