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633_1988 AT

633. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 633. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der

UNESCO haben folgende weitere Staaten ihre

Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll

2 zum Welturheberrechtsabkommen in

der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung

über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke

bestimmter internationaler Organisationen (BGBl.

Nr. 293/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 92/1986) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Indien 7. Jänner 1988

Portugal 30. April 1981

Republik Korea 1. Juli 1987

St. Vincent und die Grenadinen

22. Jänner 1985

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