633_1988
AT
633. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 633. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
1988_633_0 633. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls 2 zum Welturheberrechtsabkommen in der Fassung über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke bestimmter internationaler Organisationen
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Nach Mitteilungen des Generaldirektors der
UNESCO haben folgende weitere Staaten ihre
Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll
2 zum Welturheberrechtsabkommen in
der am 24. Juli 1971 in Paris revidierten Fassung
über die Anwendung dieses Abkommens auf Werke
bestimmter internationaler Organisationen (BGBl.
Nr. 293/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 92/1986) hinterlegt
Staaten
Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde
Indien 7. Jänner 1988
Portugal 30. April 1981
Republik Korea 1. Juli 1987
St. Vincent und die Grenadinen
22. Jänner 1985