632_1996
AT
632. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die Änderung des Artikels 14 Absatz 3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 632. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die Änderung des Artikels 14 Absatz 3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
1996_632_0 632. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die Änderung des Artikels 14 Absatz 3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten erklärt,
sich auch weiterhin an das Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Absatz 3 des Europäischen
Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 241/1985) gebunden zu erachten
Staaten: mit Wirksamkeit vom
Bosnien-Herzegowina 6. März 1992
Slowenien 25. Juni 1991