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632_1973 AT

632. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Verkehr neu festgesetzt werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 632. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Verkehr neu festgesetzt werden

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des

Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom

13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird die Kundmachung

des Bundesministers für Verkehr vom

25. Jänner 1972, BGBl. Nr. 35, mit der die Tarifgrundlagen

der Österreichischen Bundesbahnen

für Expreßgut im internationalen Verkehr neu

festgesetzt werden, mit Wirksamkeit vom

1. Jänner 1974 abgeändert wie folgt

Im Teil A wird nach den Einheitssätzen für

je angefangene 10 kg neu aufgenommen

„In den Einheitssätzen ist die Umsatzsteuer

nicht enthalten."

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