632_1973
AT
632. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Verkehr neu festgesetzt werden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 632. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Verkehr neu festgesetzt werden
1973_632_0 632. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Verkehr neu festgesetzt werden
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Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des
Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom
13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird die Kundmachung
des Bundesministers für Verkehr vom
25. Jänner 1972, BGBl. Nr. 35, mit der die Tarifgrundlagen
der Österreichischen Bundesbahnen
für Expreßgut im internationalen Verkehr neu
festgesetzt werden, mit Wirksamkeit vom
1. Jänner 1974 abgeändert wie folgt
Im Teil A wird nach den Einheitssätzen für
je angefangene 10 kg neu aufgenommen
„In den Einheitssätzen ist die Umsatzsteuer
nicht enthalten."