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631_1996 AT

631. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 631. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre

Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher

Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 357/1995, letzte

Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 535/1994) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Bulgarien 12. Mai 1995

Estland 25. Juni 1996

Lettland 11. April 1996

Liechtenstein 12. Dezember 1994

Litauen 7. Dezember 1995

Rumänien 8. Juni 1994

Russische Föderation 28. April 1994

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