631_1995
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631. Verordnung: Anzahl der Bewilligungen nach dem Aufenthaltsgesetz für 1995
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 631. Verordnung: Anzahl der Bewilligungen nach dem Aufenthaltsgesetz für 1995
1995_631_0 631. Verordnung: Anzahl der Bewilligungen nach dem Aufenthaltsgesetz für 1995
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Auf Grund des § 2 des Aufenthaltsgesetzes, BGBl. Nr. 466/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 351/1995 wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet
§ 1.(1) Über die in § 1 der Verordnung BGBl. Nr. 1023/1994 genannte Anzahl hinaus, dürfen im Jahr 1995 weitere 2500 Bewilligungen für Studierende an österreichischen Universitäten, Hochschulen, Akademien und Fachhochschulen (Fachhochschul-Studiengängen) erteilt werden.
(2) Die Anzahl dieser Bewilligungen wird in folgendem Verhältnis auf die Länder aufgeteilt