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631_1995 AT

631. Verordnung: Anzahl der Bewilligungen nach dem Aufenthaltsgesetz für 1995

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 631. Verordnung: Anzahl der Bewilligungen nach dem Aufenthaltsgesetz für 1995

Auf Grund des § 2 des Aufenthaltsgesetzes, BGBl. Nr. 466/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 351/1995 wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

§ 1.(1) Über die in § 1 der Verordnung BGBl. Nr. 1023/1994 genannte Anzahl hinaus, dürfen im Jahr 1995 weitere 2500 Bewilligungen für Studierende an österreichischen Universitäten, Hochschulen, Akademien und Fachhochschulen (Fachhochschul-Studiengängen) erteilt werden.

(2) Die Anzahl dieser Bewilligungen wird in folgendem Verhältnis auf die Länder aufgeteilt

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