631_1991
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631. Kundmachung: Bezeichnungen, Flagge und Emblem mit Abkürzungen der Bezeichnungen des Weltpostvereines Amerikas, Portugals und Spaniens
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 631. Kundmachung: Bezeichnungen, Flagge und Emblem mit Abkürzungen der Bezeichnungen des Weltpostvereines Amerikas, Portugals und Spaniens
1991_631_0 631. Kundmachung: Bezeichnungen, Flagge und Emblem mit Abkürzungen der Bezeichnungen des Weltpostvereines Amerikas, Portugals und Spaniens
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Auf Grund des .§ 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des
Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der
Fassung der Markenschutzgesetz-Növelle 1977,
BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten
Bezeichnungen des Weltpostvereins Amerikas,
Portugals und Spaniens in vier Sprachen, die Flagge
sowie dessen Emblem mit Abkürzungen der
Bezeichnungen in vier Sprachen, von der Registrierung
nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen
sind.