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631_1991 AT

631. Kundmachung: Bezeichnungen, Flagge und Emblem mit Abkürzungen der Bezeichnungen des Weltpostvereines Amerikas, Portugals und Spaniens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 631. Kundmachung: Bezeichnungen, Flagge und Emblem mit Abkürzungen der Bezeichnungen des Weltpostvereines Amerikas, Portugals und Spaniens

Auf Grund des .§ 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des

Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der

Fassung der Markenschutzgesetz-Növelle 1977,

BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten

Bezeichnungen des Weltpostvereins Amerikas,

Portugals und Spaniens in vier Sprachen, die Flagge

sowie dessen Emblem mit Abkürzungen der

Bezeichnungen in vier Sprachen, von der Registrierung

nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen

sind.

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