631_1973
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631. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und Expreßstückgut sowie für die allgemeinen Wagenladungsklassen neu festgesetzt werden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 631. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und Expreßstückgut sowie für die allgemeinen Wagenladungsklassen neu festgesetzt werden
1973_631_0 631. Kundmachung: Abänderung der Kundmachung, mit der die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und Expreßstückgut sowie für die allgemeinen Wagenladungsklassen neu festgesetzt werden
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Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des
Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom
13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird die Kundmachung
des Bundesministers für Verkehr vom
25. Jänner 1972, BGBl. Nr. 34, mit der die Tarifgrundlagen
der Österreichischen Bundesbahnen
für Fracht- und Expreßstückgut sowie für die
allgemeinen Wagenladungsklassen neu festgesetzt
werden, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1974
abgeändert wie folgt
Im Teil A wird nach dem Abschnitt III. Wagenladungsklassen
neu aufgenommen
„Zu I. bis III.
In den aus den Tarifgrundlagen nach den Abschnitten
I. bis III. zu bildenden Frachtsätzen
und Frachten ist die Umsatzsteuer nicht enthalten."