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630_1974 AT

630. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 145 Salzkammergut Straße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 630. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 145 Salzkammergut Straße

Auf Grund des § 26 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Für den Abschnitt der B 145 Salzkammergut

Straße von km 41,10 bis km 47,79 (Umfahrung

Ebensee) wird die Neuherstellung von Weganschlüssen,

Zu- oder Abfahrten gänzlich ausgeschlossen.

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