630_1974
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630. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 145 Salzkammergut Straße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 630. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 145 Salzkammergut Straße
1974_630_0 630. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 145 Salzkammergut Straße
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Auf Grund des § 26 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Für den Abschnitt der B 145 Salzkammergut
Straße von km 41,10 bis km 47,79 (Umfahrung
Ebensee) wird die Neuherstellung von Weganschlüssen,
Zu- oder Abfahrten gänzlich ausgeschlossen.