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62_1994 AT

62. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grenzversicherung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 62. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grenzversicherung

Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1987, BGBl.

Nr. 296, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und dem Bundesminister für Justiz verordnet

An den Art. III der Verordnung über die Grenzversicherung, BGBl. Nr. 371/1987, wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) Art. Ldieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer Kraft."

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