Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
62_1987 AT

62. Kundmachung: Aufhebung der Z 1 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 62. Kundmachung: Aufhebung der Z 1 des § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß §§ 60

Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 28. November 1986, V 75/86-8, dem Bundesminister

für Handel, Gewerbe und Industrie zugestellt

am 22. Jänner 1987, die Z 1 des § 1 der Verordnung

des Bürgermeisters der Landeshauptstadt

Bregenz vom 28. Juni 1.983, mit welcher auf Grund

des § 52 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1973 in der

Fassung der Gewerbeordnungs-Novelle 1981,

BGBl. Nr. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten

mittels Automaten, die erfahrungsgemäß

besonders auf die Inanspruchnahme durch unmündige

Minderjährige ausgerichtet sind, untersagt

wird, als gesetzwidrig aufgehoben.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →