62. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn und der B 78 Obdacher Straße im Bereich der Gemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der
A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinde
Bad St. Leonhard im Lavanttal wie folgt
bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Bau-km 247,50 in dem mit Verordnung vom
21. Jänner 1975, BGBl. Nr. 76, im Verlauf
bestimmten Abschnitt „Pack-Twimberg" der
A 2 Süd Autobahn, umfaßt die Anschlußstelle
Oberes Lavanttal mit dem Zubringer Schiefling
bis zu der unter Punkt 2 angeführten neuen
Trasse der B 78 Obdacher Straße und endet bei
Bau-km 249,35.
2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der
B 78 Obdacher Straße wird im Bereich der Gemeinde
Bad St. Leonhard im Lavanttal wie folgt
bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei Bau-km 36,50 westlich der Ortschaft Mauterndorf,
überquert sodann die Lavant, führt in
der Folge zur Einbindung der von der Anschlußstelle
Oberes Lavanttal der A 2 Süd Autobahn
kommenden Zu- und Abfahrtsstraße (Zubringer
Schiefling) und bindet bei Bau-km 38,00 südlich
der Ortschaft Schlatt wieder in die bestehende
Trasse ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der beiden
Straßentrassen einschließlich der Anschlußstelle
„Oberes Lavanttal" mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen
(Zubringer Schiefling) aus den beim
Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie
bei der Gemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal
aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880, Plan Nr. AB 100 168/4 a) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die
vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung
vom 21. Jänner 1975, BGBl. Nr. 76, betreffend
die Bestimmung des Straßenverlaufes eines Abschnittes
der A 2 Süd Autobahn („Pack-Twimberg")
von der Landesgrenze Steiermark/Kärnten
bis Bau-km 249,00 einschließlich der Anschlußstelle
„Oberes Lavanttal" für den Bereich
von Bau-km 247,50 bis Bau-km 249,00 abgeändert.