Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
62_1975 AT

62. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 137 Innviertler Straße im Bereich der Gemeinde St. Florian am Inn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 62. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 137 Innviertler Straße im Bereich der Gemeinde St. Florian am Inn

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 137

Innviertler Straße wird im Bereich der Gemeinde

St. Florian am Inn wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

nahe der Einmündung der B 129 Eferdinger

Straße bei alt-km 55,0, führt sodann nördlich

der bestehenden Trasse in westliche Richtung

und bindet bei alt-km 56,25 (bei der Einmündung

der Allerdinger Gemeindestraße) wieder

in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für

Bauten und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen

Landesregierung sowie bei der Gemeinde

St. Florian am Inn aufliegenden Planunterlagen

(Katastermaßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf

den vorangeführten Straßenteil Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →