62. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969
und 234/1971, insbesondere auf Grund dessen
§§ 6 und 16, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit
welcher die Lehrpläne der Volksschule, der
Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden,
in der Fassung der Verordnungen BGBl.
Nr. 21/1965, 102/1968, 172/1969 und 325/1972
wird wie folgt geändert
In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule)
1. ist im Ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen
und didaktische Grundsätze) dem Abschnitt B
folgende Z. 8 anzufügen
„8. Didaktische Grundsätze für den Unterrichtsgegenstand
Mathematik im Ersten Klassenzug
Im Mathematikunterricht ist von Anfang an
auf sorgfältiges Arbeiten und auf präzisen sprachlichen
Ausdruck der Schüler zu dringen.
Der Übergang von anschaulichen, induktiven
Betrachtungsweisen zu abstrakten, deduktiven
Denkprozessen darf nur allmählich und der jeweiligen
Altersstufe angepaßt erfolgen. Alle verfügbaren
Mittel der Veranschaulichung sind, besonders
zur Förderung des räumlichen Vorstellungsvermögens,
heranzuziehen.
Die Abfolge der einzelnen Stoffgebiete, wie
sie der Lehrplan durch die Reihenfolge der Stoffangaben
aufzeigt, ist für die unterrichtliche Behandlung
des Lehrstoffes einer Klasse nicht bindend.
Die didaktischen Grundsätze für den Mathematikunterricht
in den einzelnen Klassen finden
sich im Anhang zur jeweiligen Lehrstoffangabe
im Fünften Teil, Abschnitt A."
2. hat im Dritten Teil (Allgemeines Bildungsziel,
Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände) der Unterabschnitt „Mathematik"
zu lauten
„MATHEMATIK
Vertrautmachen mit einigen grundlegenden
mathematischen Denkweisen.
Erkennen funktionaler Zusammenhänge.
Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens.
Wissen um den systematischen Aufbau der
Zahlenbereiche und die in ihnen geltenden Gesetzmäßigkeiten.
Sicherheit und Geläufigkeit im Rechnen mit
Zahlen und im Umformen algebraischer Ausdrücke.
Beherrschung grundlegender Kenntnisse und
Fertigkeiten aus der ebenen und räumlichen
Geometrie.
Anwendung der erworbenen Kenntnisse bei
der Lösung lebenspraktischer Aufgaben."
3. hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes
auf die einzelnen Klassen), Abschnitt A
(Erster Klassenzug)
a) der Unterabschnitt „Erste Klasse" für den
Unterrichtsgegenstand „Mathematik" zu lauten
„MATHEMATIK
Einführungsaufgaben, beschränkt auf den
Lehrstoff der 4. Schulstufe.
Weiterbildung der Raumanschauung mit Hilfe
von Quader und Würfel: Erarbeitung der Grundbegriffe
Punkt, Strecke, ebene Fläche, Körper.
Einführung in Grundbegriffe der Geometrie
mit Hilfe des Mengenbegriffes und unter gründlicher
Schulung im Gebrauch der Zeichengeräte
Gerade, Strahl, Strecke; Ebene, Halbebene; Lagebeziehungen
zwischen Geraden, zwischen Ebenen,
zwischen Gerader und Ebene, insbesondere
auch die Begriffe „parallel", „schneidend", „windschief",
„normal"; Parallelstreifen, Winkelfeld,
Winkel.
Die Menge der natürlichen Zahlen (N), die
Menge der natürlichen Zahlen und der Zahl 0
(N0): graphische Darstellung, dekadisches Zahlensystem,
die vier Grundrechnungsarten; Verwendung
von Klammern; Kommutativgesetze,
Assoziativgesetze, Distributivgesetz; Rangordnung
der vier Grundrechnungsarten.
Die Relationsbegriffe „gleich" (=), „ungleich"
( ), „kleiner als" (<), „größer als"
(>), „kleiner oder gleich" ( ), „größer
oder gleich" ( ) unter Verwendung der entsprechenden
Symbole; in Verbindung damit
auch Bestimmen der Lösungsmenge einfacher
Ungleichungen und Gleichungen durch Einsetzen
der Zahlen einer endlichen Grundmenge unter
Verwendung von „Platzhaltern" (z. B. •, „
a, x).
Bruchrechnen: die Bruchfamilien Ganze-Halbe-
Viertel-Achtel und Ganze-Zehntel-Hundertstel.
Dezimalzahlen: Einführung; die vier Grundrechnungsarten;
Mittelwerte; Runden von Zahlen.
Metrische Maße: Längenmaße, Gewichtsmaße;
Maßeinheit und Maßzahl; Umwandlung von
Maßen unter Beschränkung auf lebenspraktische
Maßbeziehungen.
Funktion als Zuordnung: Messen von Strecken;
Umfang und Flächeninhalt des Rechtecks und
Quadrats (einschließlich der Flächenmaße und des
Zeichnens dieser Figuren), Oberfläche und Rauminhalt
des Quaders und Würfels (einschließlich
der Raummaße und des Anfertigens von Modellen);
maßstäbliches Zeichnen.
Der Kreis: Kreislinie, Kreisfläche (abgeschlossen
und offen) und ihre Teile; Lagebeziehungen
zwischen Punkt und Kreis, zwischen Gerader und
Kreis, zwischen zwei Kreisen.
Rechnen mit Zeitmaßen.
Ständige Pflege des mündlichen Rechnens und
des Schätzern.
Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische
Aufgaben.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
Didaktische Grundsätze
Der Übergang vom Unterricht in der Grundschule
zu jenem in der Hauptschule muß behutsam
erfolgen.
Bei der Behandlung des „Winkelfeldes" und
des „Winkels" wird auf die entsprechenden Lehrstoffangaben
der 2. Klasse verwiesen.
Die vier Grundrechnungsarten mit natürlichen
Zahlen und der Zahl Null sind bis zur Einführung
der Dezimalzahlen nur so weit zu behandeln,
als sie nicht aus diesem Bereich hinausführen.
Hinweise auf die Notwendigkeit der Erweiterung
dieses Bereiches sind bei der Subtraktion
und der Division zu geben.
Die Einsicht in die im Lehrplan angeführten
Rechengesetze soll an Hand von Zahlenbeispielen
erarbeitet werden.
Das Bruchrechnen ist nur auf das anschauliche
Rechnen — ohne formale Regeln — im Rahmen
der angegebenen Bruchfamilien zu beschränken.
Die Einführung der Dezimalzahlen kann mit
Hilfe der dem Schüler bereits bekannten metrischen
Maße oder als Erweiterung des dekadischen
Zahlensystems erfolgen.
Der Funktionsbegriff wird in Form von eindeutigen
Zuordnungen vorbereitet: einer Strecke
wird ihre Länge eindeutig zugeordnet, einem
Rechteck (Quadrat) sein Umfang bzw. sein Flächeninhalt,
einem Quader (Würfel) seine Oberfläche
bzw. sein Volumen.
Die Behandlung lebenspraktischer Aufgaben
hat auch einfache Schlußrechnungen zu beinhalten.
Die systematische Behandlung der einfachen
Schlußrechnungen darf jedoch erst in der zweiten
Klasse erfolgen."
b) der Unterabschnitt „Zweite Klasse" für den
Unterrichtsgegenstand „Mathematik" zu lauten
„MATHEMATIK
Wiederholung des Rechnens mit Dezimalzahlen.
Funktion (Abbildung) als Zuordnung: die
Kongruenzabbildungen Geradenspiegelung,
Schiebung (Vektor), Drehung — angewandt auf
Punkt, Pfeil, Dreieck und Viereck; Übertragung
von Winkeln; Winkelmaß (Rechnen mit Winkelmaßen,
Komplementär- und Supplementärwinkel).
Eigenschaften und Anwendung der Kongruenzabbildungen
Längentreue, Winkeltreue, Flächentreue;
Kongruenz ebener Figuren; Streckensymmetrale,
Winkelsymmetrale; Scheitel- und
Nebenwinkel, Parallel- und Normalwinkel.
Erweiterung der Kenntnisse über die Menge N
Teilbarkeit, Teilbarkeitsregeln, Primzahl und zusammengesetzte
Zahl, Zerlegung in Primfaktoren;
größter gemeinsamer Teiler und kleinstes
gemeinsames Vielfaches in Verbindung mit Begriffen
der Mengenlehre; Verwendung der Zeichen
A, V.
Bruchzahlen: Einführung, graphische Darstellung,
Erweitern und Kürzen, die vier Grundrechnungsarten;
Bestimmen der Lösungsmenge
einfacher Ungleichungen und Gleichungen durch
Einsetzen der Zahlen einer endlichen Grundmenge
unter Verwendung von. Platzhaltern,
allenfalls nach Durchführung von Äquivalenzumformungen;
Umwandlung von Brüchen in
Dezimalzahlen und von endlichen Dezimalzahlen
in Brüche.
Eigenschaften des Dreiecks: Beziehungen zwischen
den Seiten, zwischen den Winkeln und
zwischen Seiten und Winkeln; einfache Konstruktionsaufgaben,
die vier merkwürdigen
Punkte; besondere Dreiecke (einschließlich Konstruktion
besonderer Winkel, Satz von Thaies).
Viereck und Vieleck: Zerlegung in Dreiecke;
Eigenschaften des Vierecks, besondere Vierecke
(einschließlich einfacher Konstruktionsaufgaben);
regelmäßiges Sechs- und Achteck.
Funktion als Zuordnung: einfache Schlußrechnung
im direkten und indirekten Verhältnis,
Grundbegriffe der Prozent- und Zinsenrechnung;
einfache statistische Auswertung von Messungen
und Beobachtungen (Häufigkeitsverteilung, Staffelbild).
Anschauliche Behandlung von Prisma, Drehzylinder,
Pyramide, Drehkegel und Kugel; Netze
von geraden Prismen und Pyramiden.
Ständige Pflege des mündlichen Rechnens und
des Schätzens.
Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische
Aufgaben.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
Didaktische Grundsätze
Der Begriff „Vektor" ist an Hand der Schiebung
zu erarbeiten und nur bei dieser Abbildung
zu verwenden.
Dreiecke sind nur aus Seiten und Winkeln zu
konstruieren.
Die Zinsenrechnung ist im allgemeinen auf
die Berechnung der Zinsen zu beschränken."
c) der Unterabschnitt „Dritte Klasse" für den
Unterrichtsgegenstand „Mathematik" zu lauten
„MATHEMATIK
Kongruenzabbildungen: Wiederholung; Zusammensetzung
von Spiegelungen, Schiebungen,
Drehungen; Schubspiegelung; Abbildungseigenschaften.
Die Menge der ganzen Zahlen (Z): Einführung
als Erweiterung der Menge N0, graphische Darstellung
(Punkte der Zahlengeraden, Vektoren);
die vier Grundrechnungsarten (Veranschaulichung
der Addition und der Subtraktion mit
Hilfe von Vektoren), Abgeschlossenheit gegenüber
Addition, Subtraktion, Multiplikation.
Die Menge der rationalen Zahlen (Q): Einführung
als Erweiterung der Menge der ganzen
Zahlen, graphische Darstellung; die vier Grundrechnungsarten,
Abgeschlossenheit gegenüber den
vier Grundrechnungsarten mit Ausnahme der
Division durch Null; Einführung in den Gebrauch
des Rechenstabes; einfache statistische
Auswertung von Messungen und Beobachtungen
(Häufigkeitsverteilung, Staffelbild, Mittelwert).
Variable und Terme: Begriff der Variablen;
Terme; einfache lineare Gleichungen und Ungleichungen
mit einer Variablen, Grundmenge
und Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen.
Funktion als Zuordnung: Festlegung von
Punkten der Ebene durch Koordinaten eines
rechtwinkeligen Koordinatensystems (Eckpunkte
ebener Figuren); einfache Flächenverwandlungen
zur Herleitung der Flächeninhaltsformeln für
Viereck und Dreieck; Flächeninhalte und Umfang
besonderer Vierecke und des Dreiecks; Umfang
und Flächeninhalt des Kreises, des Kreissektors
und des Kreisringes; Verwendung des
Rechenstabes.
Umformen von Termen: Addition, Subtraktion,
Multiplikation unter Verwendung des Kommutativ-,
Assoziativ- und Distributivgesetzes;
Proben durch Belegen der Variablen mit Zahlen;
Wiederholung des dekadischen Zahlensystems.
Quadrieren: Quadrieren von einfachen Binomen
(einschließlich des Quadrierens zweistelliger
Zahlen und des Quadratwurzelziehens); Gebrauch
mathematischer Tafeln, Verwendung des
Rechenstabes.
Lehrsatz des Pythagoras mit einfachen Anwendungen,
beschränkt auf ebene Figuren.
Irrationale Zahlen: Beispiele; graphische Darstellung;
rationale Zahlen als Näherungswerte.
Anwendung des Lehrstoffs auf lebenspraktische
Aufgaben.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
Didaktische Grundsätze
Nach Einführung in den Gebrauch des Rechenstabes
ist für seine ständige Verwendung, also
für ausreichende Übung, zu sorgen.
Bei der Berechnung des Umfanges und des
Flächeninhaltes ebener Figuren ist besonders darauf
hinzuweisen, daß jede Messung eine unvollständige
Zahl liefert.
Der Flächeninhalt einiger allgemeiner Vielecke
kann durch Zerlegung in Dreiecke und Trapeze
bestimmt werden.
Die Quadrate von mehr als zweistelligen Zahlen
sind nicht zu berechnen, sondern mathematischen
Tafeln zu entnehmen; ebenso die Quadratwurzeln,
die auf mehr als zweistellige Ergebnisse
führen. Die lineare Interpolation ist mit
Hilfe der Schlußrechnung durchzuführen.
Es ist zu erläutern, daß
keine rationale Zahl
ist und daß daher die Quadratwurzel aus 2 eine
unendliche, nicht periodische Dezimalzahl ergibt.
Auch n ist als irrationale Zahl zu erläutern."
d) der Unterabschnitt „Vierte Klasse" für den
Unterrichtsgegenstand „Mathematik" zu lauten
„MATHEMATIK
Variable und Terme: Zerlegung einfacher algebraischer
Ausdrücke in Faktoren, Umformen
von Bruchtermen, Anwendung bei linearen Gleichungen
und Ungleichungen mit einer Variablen,
Textgleichungen aus lebensnahen Sachgebieten;
Verhältnisse und Proportionen.
Ähnlichkeitsabbildungen: Strahlensatz (Teilung
von Strecken); zentrische Streckung (Vergrößern
und Verkleinern); ähnliche Figuren (einschl.
der Ähnlichkeit im rechtwinkeligen Dreieck);
Satzgruppe des Pythagoras.
Funktion als Zuordnung: Beispiele von bisher
behandelten Funktionen, Funktionsbegriff; Zuordnungsdiagramm,
Wertetabelle, Graph; lineare
Funktion, lineare Gleichung mit zwei Variablen;
Systeme von zwei linearen Gleichungen mit zwei
Variablen; Oberfläche und Rauminhalt des geraden
Prismas, des Drehzylinders, der geraden
Pyramide, des Drehkegels und der Kugel; Schrägrißdarstellungen
einfacher ebenflächig begrenzter
Körper.
Weitere Verwendung mathematischer Tafeln
und des Rechenstabes (auch zum Kubieren und
Kubikwurzelziehen).
Ortslinien als Mengen von Punkten: Gerade,
Geradenpaar, Kreis, Kreisbogenpaar; Ellipse,
Hyperbel, Parabel (Konstruktion nur auf Grund
der Brennpunktsdefinition).
Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische
Aufgaben. Einblick in das Steuer-, Versicherungs-,
Sparkassen- und Kreditwesen unter
Verwendung einschlägiger Tafeln.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
Didaktische Grundsätze
Die Gerade tritt als Ortslinie in Form der
Strecken- und Winkelsymmetrale und der Mittelparallelen
eines parallelen Geradenpaares auf.
Ebenso sind das Geradenpaar, das einen Parallelstreifen
begrenzt, und das Geradenpaar, das von
den beiden Symmetralen eines Winkels und des
zugehörigen Nebenwinkels gebildet wird, Ortslinien.
Auch die beiden Kreisbogen, die die Menge
aller Punkte sind, von denen aus eine gegebene
Strecke unter dem gleichen Winkel gesehen wird,
bilden als Kreisbogenpaar eine Ortslinie.
Die Lehre von den Verhältnissen und Proportionen
ist auf das Wichtigste zu beschränken.
Bei der Behandlung der Ähnlichkeit sind keine
Ähnlichkeitssätze anzugeben. Mittels der Ähnlichkeit
im rechtwinkeligen Dreieck sind der Höhensatz
und der Kathetensatz abzuleiten."
4. hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes
auf die einzelnen Klassen), Abschnitt B
(Zweiter Klassenzug), Unterabschnitt „Zweite
bis Vierte Klasse", Z. 3 lit. b zu lauten
„b) In Mathematik ist äußerste Sorgfalt
auf Sicherheit und Geläufigkeit der einfachen und
praktisch wichtigen Rechenvorgänge zu verwenden.
Schwierige Beispiele können entfallen.
Insbesondere gilt
Das Rechnen mit negativen Zahlen ist auf einfache
praktische Aufgaben einzuschränken, das
Wesen der irrationalen Zahl nur an einigen Beispielen
zu erklären, das Rechnen mit Termen
und Gleichungen nur so weit durchzuführen, daß
einfache geometrische Formeln mit Verständnis
umgeformt und angewendet werden können.
Die Verknüpfung von Kongruenzabbildungen,
der Kathetensatz und der Höhensatz entfallen,
die Ähnlichkeitsabbildung ist auf Streckenteilung,
Vergrößern und Verkleinern einzuschränken,
als Ortslinien sind nur Gerade und Kreis
(allenfalls auch Ellipse und Parabel) einzuführen.
Die Verwendung des Rechenstabes kann entfallen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt hinsichtlich der ersten
Klasse mit 1. September 1974, hinsichtlich der
zweiten Klasse mit 1. September 1975, hinsichtlich
der dritten Klasse mit 1. September 1976
und hinsichtlich der vierten Klasse mit 1. September
1977 in Kraft.