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62_1969 AT

62. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch Portugal

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 62. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch Portugal

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung

ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen

gegenüber Kindern anzuwendende

Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 190/1967) von Portugal ratifiziert

worden und gemäß seinem Artikel 8 zweiter

Absatz am 3. Feber 1969 für Portugal in Kraft

getreten.

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