62_1969
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62. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch Portugal
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 62. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch Portugal
1969_62_0 62. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht durch Portugal
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Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung
ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen
gegenüber Kindern anzuwendende
Recht (BGBl. Nr. 293/1961, letzte
Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 190/1967) von Portugal ratifiziert
worden und gemäß seinem Artikel 8 zweiter
Absatz am 3. Feber 1969 für Portugal in Kraft
getreten.