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62_1966 AT

62. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 62. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien haben Japan und die

Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen

über das auf die Form letztwilliger Verfügungen

anzuwendende Recht, BGBl. Nr. 295/

1963, ratifiziert.

Pas Übereinkommen ist für Japan am

2. August 1964 und für die Bundesrepublik

Deutschland am 1. Jänner 1966 in Kraft getreten.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland hat am 16. Dezember 1964 gemäß

Artikel 17 des Übereinkommens notifiziert,

daß das Übereinkommen auf nachstehende Gebiete

ausgedehnt wird

Antigua, Basutoland, Bermuda, Britisch-Honduras,

Brunei, Cayman-Inseln, Dominica, Falkland-

Inseln, Fidschi, Gambia, Gibraltar, Grenada,

Insel Man, Montserrat, Neue Hebriden (hinsichtlich

der britischen Gerichtsbarkeit), St. Christopher,

Nevis und Anguilla, St. Helena, Seychellen,

Tonga, Turks- und Caicos-Inseln, Jungfern-

Inseln.

Das Übereinkommen ist für diese Gebiete am

14. Feber 1965 in Kraft getreten.

Bei der Notifikation dieser Ausdehnung des

Übereinkommens hat das Vereinigte Königreich

den in Artikel 9 vorgesehenen Vorbehalt für alle

Gebiete, auf die sich die Ausdehnung erstreckt,

erklärt.

Weitere Notifikationen einer Ausdehnung des

Übereinkommens gemäß seinem Artikel 17 erfolgten

seitens des Vereinigten Königreiches hinsichtlich

Barbados und Britisch-Guayana am 9. März 1965

(mit dem in Artikel 9 vorgesehenen Vorbehalt),

Mauritius am 21. Dezember 1965 (mit den in

den Artikeln 9 und 10 vorgesehenen Vorbehalten),

St. Lucia am 14. März 1966 (mit dem in Artikel 9

vorgesehenen Vorbehalt).

Das Übereinkommen ist für Barbados und

Britisch-Guayana am 8. Mai 1965 und für Mauritius

am 19. Feber 1966 in Kraft getreten; für

St. Lucia tritt das Übereinkommen am 13. Mai

1966 in Kraft.

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