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62_1948 AT

62. Verordnung: Bestimmung des Zeitpunktes des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des 2. Verstaatlichungsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 62. Verordnung: Bestimmung des Zeitpunktes des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des 2. Verstaatlichungsgesetzes.

Auf Grund des § 11, Abs. (2), und des § 14

des Bundesgesetzes vom 26. März 1947, B. G. Bl.

Nr. 81, über die Verstaatlichung der Elektrizitätswirtschaft

(2. Verstaatlichungsgesetz) wird

verordnet

Die Bestimmungen des § 11, Abs. (1), des

2. Verstaatlichungsgesetzes sind für die Kärntner

Elektrizitäts-Aktiengesellschaft in Klagenfurt am

9. Dezember 1947 außer Kraft getreten.

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