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62_1947 AT

62. Verordnung: Sommerzeit im Jahre 1947.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 62. Verordnung: Sommerzeit im Jahre 1947.

Im Einvernehmen mit den Bundesministerien

für Handel und Wiederaufbau, für Verkehr und

für Energiewirtschaft und Elektrifizierung wird

verordnet

Die gesetzliche Zeit für die Sommermonate

(Sommerzeit) beginnt im Jahre 1947 am 6. April

1947 vormittags zwei Uhr nach der gegenwärtigen

Zeitrechnung. Zu diesem Zeitpunkt werden

die öffentlichen Uhren um eine Stunde, das heißt

von zwei auf drei Uhr vorgestellt.

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