62_1946
AT
62. Verordnung: Einführung der Sommerzeit im Jahre 1946.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 62. Verordnung: Einführung der Sommerzeit im Jahre 1946.
Im Einvernehmen mit den Bundesministerien
für Handel und Wiederaufbau, für Soziale Verwaltung
und für Verkehr wird verordnet
Die gesetzliche Zeit für die Sommermonate
(Sommerzeit) beginnt im Jahre 1946 am
14. April 1946 vormittags zwei Uhr nach der
gegenwärtigen Zeitrechnung. Zu diesem Zeitpunkt
werden die öffentlichen Uhren um eine
Stunde, das heißt von zwei Uhr auf drei Uhr
vorgestellt.