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62_1946 AT

62. Verordnung: Einführung der Sommerzeit im Jahre 1946.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 62. Verordnung: Einführung der Sommerzeit im Jahre 1946.

Im Einvernehmen mit den Bundesministerien

für Handel und Wiederaufbau, für Soziale Verwaltung

und für Verkehr wird verordnet

Die gesetzliche Zeit für die Sommermonate

(Sommerzeit) beginnt im Jahre 1946 am

14. April 1946 vormittags zwei Uhr nach der

gegenwärtigen Zeitrechnung. Zu diesem Zeitpunkt

werden die öffentlichen Uhren um eine

Stunde, das heißt von zwei Uhr auf drei Uhr

vorgestellt.

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