629_1993
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629. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 629. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1993_629_0 629. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
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Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande haben Kroatien und Slowenien am 5. April 1993 bzw. 8. Juni 1992 erklärt, sich rückwirkend mit 8. Oktober 1991 bzw. 25. Juni 1991 an das Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 310/1988) gebunden zu erachten.