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628_1986 AT

628. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 112 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 verfassungswidrig war

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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BGBlPdf 628. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß § 112 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 verfassungswidrig war

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 6. Oktober 1986, G 13/86-8, dem Bundeskanzler

zugestellt am 3. November 1986, ausgesprochen,

daß § 112 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes,

BGBl. Nr.. 333/1979, in der Stammfassung

verfassungswidrig war.

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