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628_1977 AT

628. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 628. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 156 Lamprechtshausener Straße im Bereich der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 156

Lamprechtshausener Straße wird im Bereich der

Gemeinde Nußdorf am Haunsberg wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 12,879, verläuft entlang des Haunsberges,

überquert die Nußdorfer Landesstraße und

bindet bei km 16,204 wieder in die bestehende

Trasse ein.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie

bei der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg aufliegenden

Planunterlage (Planzeichen B-156/15-

1975; Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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