628_1974
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628. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 173 Eiberg Straße im Bereich der Gemeinde Schwoich
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 628. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 173 Eiberg Straße im Bereich der Gemeinde Schwoich
1974_628_0 628. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 173 Eiberg Straße im Bereich der Gemeinde Schwoich
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 173
Eiberg Straße wird im Bereich der Gemeinde
Schwoich wie folgt bestimmt
Die B 173 Eiberg Straße wird von km 6,54
(alt), das ist etwa 200 m südlich der Weißachbrücke,
bis km 7,11 (alt) auf die bereits hergestellte
Straßentrasse umgelegt, welche in gestreckter
Linienführung unter Kreuzung der
alten Trasse verläuft.
Gleichzeitig wird der durch die Umlegung
für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene
Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.