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628_1974 AT

628. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 173 Eiberg Straße im Bereich der Gemeinde Schwoich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 628. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 173 Eiberg Straße im Bereich der Gemeinde Schwoich

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 173

Eiberg Straße wird im Bereich der Gemeinde

Schwoich wie folgt bestimmt

Die B 173 Eiberg Straße wird von km 6,54

(alt), das ist etwa 200 m südlich der Weißachbrücke,

bis km 7,11 (alt) auf die bereits hergestellte

Straßentrasse umgelegt, welche in gestreckter

Linienführung unter Kreuzung der

alten Trasse verläuft.

Gleichzeitig wird der durch die Umlegung

für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene

Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.

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