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627_1982 AT

627. Verordnung: Übertragung von Sachen in die Verwaltung der Österreichischen Bundesforste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 627. Verordnung: Übertragung von Sachen in die Verwaltung der Österreichischen Bundesforste

Auf Grund des § 14 Abs. 4 des Bundesgesetzes

über den Wirtschaftskörper „Österreichische Bundesforste",

BGBl. Nr. 610/1977, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 675/1978 und 175/1981

wird verordnet

Es werden nachstehend genannte Sachen in die

Verwaltung der Österreichischen Bundesforste

übertragen

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