627. Kundmachung: Erschöpfung eines Kontingentes zum Zollsatz Null für Waren der Zolltarifnummer 48.07 A mit Ursprung im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 17 Abs. 4 des EG-Abkommen-
Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/
1972, wird kundgemacht
Das mit Kundmachung des Bundesministers
für Handel, Gewerbe und Industrie vom 18. Dezember
1973 über die Eröffnung von Kontingenten
und die Festlegung von Richtplafonds
gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen
der Republik Österreich und der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft, BGBl. Nr. 651/1973, für
das Jahr 1974 eröffnete Kontingent zum Zollsatz
Null für die Einfuhr von Waren der
Zolltarifnummer
48.07 Papier und Pappe, gestrichen, überzogen,
getränkt oder auf der Oberfläche
gefärbt (marmoriert und dergleichen)
oder bedruckt (andere als
solche der Nr. 48.06 und des Kapitels
49), in Rollen oder Bogen
A. Kunstdruckpapier und -pappe sowie
Chromopapier und -pappe
mit Ursprung im Vereinigten Königreich von
Großbritannien und Nordirland in der Höhe
von 97 t ist erschöpft.