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626_1993 AT

626. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 626. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht

Nach Mitteilung des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten der Niederlande haben Kroatien und die Slowakei am 5. April bzw. 15. März 1993 erklärt, sich rückwirkend mit 8. Oktober 1991 bzw. 1. Jänner 1993 an das

Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 387/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 274/1993) gebunden zu erachten.

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