626_1993
AT
626. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 626. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
1993_626_0 626. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
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Nach Mitteilung des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten der Niederlande haben Kroatien und die Slowakei am 5. April bzw. 15. März 1993 erklärt, sich rückwirkend mit 8. Oktober 1991 bzw. 1. Jänner 1993 an das
Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 387/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 274/1993) gebunden zu erachten.