626. Verordnung: Pflanzenschutzmittel Wirkstoffverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 35 Abs. 8 und des § 38 Abs. 1 Z 3 des Pflanzenschutzmittelgesetzes — PMG, BGBl. Nr. 476/1990, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie verordnet
§ 1. Es erlöschen die Zulassungen der
1. in Anlage 1 Teil A genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 erster Satz Z 1
2. in Anlage 1 Teil B genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 zweiter Satz
mit Ablauf des 31. Juli 1994.
§ 2. Es erlöschen die Zulassungen der
1. in Anlage 2 Teil A genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 erster Satz Z 2
2. in Anlage 2 Teil B genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 zweiter Satz Pflanzenschutzmittelgesetz
mit Ablauf des 31. Juli 1997.
§ 3. Es erlöschen die Zulassungen der
1. in Anlage 3 Teil A genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 erster Satz Z 3
2. in Anlage 3 Teil B genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 zweiter Satz Pflanzenschutzmittelgesetz
mit Ablauf des 31. Juli 1999.
§ 4. Es erlöschen die Zulassungen der in Anlage 4 genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 erster Satz Z 4 Pflanzenschutzmittelgesetz mit Ablauf des 31. Juli 2001.