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626_1992 AT

626. Verordnung: Pflanzenschutzmittel Wirkstoffverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 626. Verordnung: Pflanzenschutzmittel Wirkstoffverordnung

Auf Grund des § 35 Abs. 8 und des § 38 Abs. 1 Z 3 des Pflanzenschutzmittelgesetzes — PMG, BGBl. Nr. 476/1990, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie verordnet

§ 1. Es erlöschen die Zulassungen der

1. in Anlage 1 Teil A genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 erster Satz Z 1

2. in Anlage 1 Teil B genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 zweiter Satz

mit Ablauf des 31. Juli 1994.

§ 2. Es erlöschen die Zulassungen der

1. in Anlage 2 Teil A genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 erster Satz Z 2

2. in Anlage 2 Teil B genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 zweiter Satz Pflanzenschutzmittelgesetz

mit Ablauf des 31. Juli 1997.

§ 3. Es erlöschen die Zulassungen der

1. in Anlage 3 Teil A genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 erster Satz Z 3

2. in Anlage 3 Teil B genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 zweiter Satz Pflanzenschutzmittelgesetz

mit Ablauf des 31. Juli 1999.

§ 4. Es erlöschen die Zulassungen der in Anlage 4 genannten Pflanzenschutzmittel gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 erster Satz Z 4 Pflanzenschutzmittelgesetz mit Ablauf des 31. Juli 2001.

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