624_1989
AT
624. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 624. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980
Auf Grund des § 7 Abs. 7 des Bundesstatistikgesetzes
1965, BGBl. Nr. 91, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Wohnbaustatistik-Verordnung 1980, BGBl.
Nr. 342/1979, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 546/1981, 507/1983 und 504/1985 wird
wie folgt geändert
§ 7 lautet
„§ 7. Die Gemeinden erhalten für die Kosten, die
ihnen bei der Mitwirkung an den Erhebungen
entstehen, eine Pauschalabfindung. Diese beträgt je
Baubewilligungsmeldung
im Jahr 1989 76,80 S,
ab 1. Jänner 1990 80,40 S."