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624_1989 AT

624. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 624. Verordnung: Änderung der Wohnbaustatistik-Verordnung 1980

Auf Grund des § 7 Abs. 7 des Bundesstatistikgesetzes

1965, BGBl. Nr. 91, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Wohnbaustatistik-Verordnung 1980, BGBl.

Nr. 342/1979, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 546/1981, 507/1983 und 504/1985 wird

wie folgt geändert

§ 7 lautet

„§ 7. Die Gemeinden erhalten für die Kosten, die

ihnen bei der Mitwirkung an den Erhebungen

entstehen, eine Pauschalabfindung. Diese beträgt je

Baubewilligungsmeldung

im Jahr 1989 76,80 S,

ab 1. Jänner 1990 80,40 S."

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