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624_1988 AT

624. Verordnung: Änderung der Düngemittel-Typenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 624. Verordnung: Änderung der Düngemittel-Typenverordnung

Auf Grund der §§ 7, 18 und 19 des Düngemittelgesetzes,

BGBl. Nr. 488/1985, wird im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzler und hinsichtlich § 1

Abs. 2 und § 2 auch im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

verordnet

Artikel I

Die Düngemittel-Typenverordnung, BGBl.

Nr. 63/1986, wird wie folgt geändert

In der Anlage zu § 1 (Typenliste) lautet die

Typenbezeichnung zur Typennummer 1.1.4 und

Typennummer 1.2.4 wie folgt

„1.1.4

Kalkammonsalpeter

1.2.4

Weicherdiges Rohphosphat".

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1988 in

Kraft.

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