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624_1973 AT

624. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 624. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird kundgemacht

1. Die Kundmachung des Bundesministers für

Bauten und Technik vom 17. Oktober 1973,

BGBl. Nr. 545, gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes

1971 hinsichtlich des Landes Wien

wird wie folgt berichtigt:.

In der Z. 3 Abs. 11 hat es statt ,3rünner

Straße" richtig „Brunner Straße" zu lauten.

2. Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 23. Oktober

1973, abgedruckt auf S. 3294 ff., mit der die Prüfungsordnung

für die Lehrabschlußprüfung im

Lehrberuf Spediteur erlassen wird, wird wie folgt

berichtigt

Im Titel der Verordnung hat die BGBl. Nr.

statt „566" richtig „568" zu lauten.

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