623_1988
AT
623. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1988
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 623. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1988
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze
der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1988, BGBl. Nr. 1, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 197/1988, 373/1988 und 622/1988 genehmigt
§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei folgenden Ansätzen sicherzustellen
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur
Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen
betraut.