622_1975
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622. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 622. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht
1975_622_0 622. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht
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Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Paßgesetzes 1969,
BGBl. Nr. 422, in der Fassung des BGBl. Nr. 510/
1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Inneres vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 16,
über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht
wird wie folgt ergänzt
Von der Sichtvermerkspflicht sind befreit
II. c) Staatsangehörige von Venezuela.