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622_1975 AT

622. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 622. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Paßgesetzes 1969,

BGBl. Nr. 422, in der Fassung des BGBl. Nr. 510/

1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Auswärtige Angelegenheiten verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Inneres vom 11. Jänner 1971, BGBl. Nr. 16,

über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht

wird wie folgt ergänzt

Von der Sichtvermerkspflicht sind befreit

II. c) Staatsangehörige von Venezuela.

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