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621_1991 AT

621. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Neufestsetzung der Auslandspostgebühren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 621. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Neufestsetzung der Auslandspostgebühren

Auf Grund des Weltpostvertrages und der

sonstigen Abkommen des Weltpostvereins von

Hamburg, BGBl. Nr. 453/1987, wird gemäß der

vom Hauptausschuß des Nationalrates nach § 4 des

Gesetzes vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180,

erteilten Ermächtigung vom 16. Februar 1950

verordnet

Artikel I

Die Verordnung über die Neufestsetzung der

Auslandspostgebühren mit Wirksamkeit vom 1. Februar

1986, BGBl. Nr. 455/1987, in der Fassung der

Verordnungen BGBl. Nr. 594/1989, BGBl.

Nr. 275/1990 und BGBl. Nr. 654/1990 wird wie

folgt geändert

1. In Artikel I Z 1 haben die Beförderungsgebühren

für Briefe wie folgt zu lauten

4. Im Artikel I Z 1 haben die Beförderungsgebühren

für Päckchen wie folgt zu lauten

5. Im Artikel I Z 1 haben die Beförderungsgebühren

für Aerogramme wie folgt zu

lauten

6. In Artikel VII hat im dritten Absatz der letzte

Satz wie folgt zu lauten

„Die Eilgebühr beträgt 125 S, die Zollstellungsgebühr

65 S für jeden Beutel."

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in

Kraft.

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