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620_1996 AT

620. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 620. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Reutte

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Reutte errichtet.

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