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61_1982 AT

61. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 212 Bad Vöslauer Straße im Bereich der Gemeinden Bad Vöslau und Berndorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 61. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 212 Bad Vöslauer Straße im Bereich der Gemeinden Bad Vöslau und Berndorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 212

Bad Vöslauer Straße wird im Bereich der Gemeinden

Bad Vöslau und Berndorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 16,347, verläuft in gestreckter Linienführung,

den bestehenden Straßenverlauf durch Ausschaltung

der vorhandenen Bögen korrigierend, größtenteils

unter Mitbenützung der bestehenden

Straße und endet bei km 18,790.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der beim

Bundesministerium für Bauten und Technik, beim

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

sowie bei den Gemeinden Bad Vöslau und Berndorf

aufliegenden Planunterlage (Planzeichen

B 212/89-78; Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind der

aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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