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61_1979 AT

61. Bundesgesetz: Änderung des Ausgleichsabgabegesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 61. Bundesgesetz: Änderung des Ausgleichsabgabegesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Ausgleichsabgabegesetz, BGBl. Nr. 219/

1967, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 151/1969, 411/1970, 464/1971, 359/1972

und 673/1977 wird wie folgt geändert

1. Im § 1 Abs. 3 lit. a wird vor

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. März 1979

in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund der Bestimmungen

dieses Bundesgesetzes können bereits von

dem. seiner Kundmachung folgenden Tag an

erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen

frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten

Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.

(3) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

sind die nach § 7 des Ausgleichsabgabegesetzes

zuständigen Bundesminister betraut.

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