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61_1977 AT

61. Verordnung: Errichtung einer siebenten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 61. Verordnung: Errichtung einer siebenten Notarstelle in der Landeshauptstadt Salzburg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung

vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg

wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 eine

weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der

Landeshauptstadt Salzburg errichtet.

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