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61_1965 AT

61. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1965 des Gemeinsamen Rates über Abänderungen des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 61. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1965 des Gemeinsamen Rates über Abänderungen des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 1/65

1 Anlage

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN

RATES Nr. 1/1965

(In der 3. Sitzung am 26. Jänner 1965 gefaßt)

ABÄNDERUNGEN DES ANHANGS I DES

ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Anhang I des Assoziierungs-Übereinkommens

wird gemäß der Anlage zu diesem Beschluß

abgeändert.

2. Diese Abänderungen treten am 1. März 1965

in Kraft.

3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

Anlage zu

FINEFTA/DJC 1/65

ABÄNDERUNGEN DES ANHANGS I DES ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS

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