61_1965
AT
61. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1965 des Gemeinsamen Rates über Abänderungen des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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BGBlPdf 61. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1965 des Gemeinsamen Rates über Abänderungen des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1965_61_0 61. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1965 des Gemeinsamen Rates über Abänderungen des Anhangs I des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 1/65
1 Anlage
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN
RATES Nr. 1/1965
(In der 3. Sitzung am 26. Jänner 1965 gefaßt)
ABÄNDERUNGEN DES ANHANGS I DES
ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Anhang I des Assoziierungs-Übereinkommens
wird gemäß der Anlage zu diesem Beschluß
abgeändert.
2. Diese Abänderungen treten am 1. März 1965
in Kraft.
3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.
(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
Anlage zu
FINEFTA/DJC 1/65
ABÄNDERUNGEN DES ANHANGS I DES ASSOZIIERUNGS-ÜBEREINKOMMENS